Nutzungsvereinbarung zur Asphalt Connect App

§ 1 Präambel

An Straßenbaustellen sind in der Regel mehrere Unternehmen beteiligt, die unterschiedliche Softwaresysteme einsetzen. In vielen Fällen gestaltet sich der Datenaustausch zwischen den Systemen und Organisationen schwierig, da die einzelnen Systeme, Daten nicht standardisiert austauschen und dies durch die unterschiedliche Systemarchitektur oftmals erschwert werden kann.

Durch Asphalt Connect App können ausgewählte Daten dieser Vorsysteme sichtbar gemacht und angezeigt werden. Die Asphalt Connect App speichert diese Prozessdaten nicht dauerhaft, sondern nur für den Zeitraum der Datenanzeige auf dem jeweiligen Gerät, was etwa einem Arbeitstag entspricht. Die Daten werden nicht auf einem Server gespeichert und auch nicht an Dritte weitergeleitet. Datenschutz und Betriebsgeheimnisse werden gewahrt.

§ 2 Nutzungsgegenstand

(1) Dem Anwender ist bewusst, dass zur Datenanzeige in der Asphalt Connect App entsprechende Vorsysteme und Schnittstellen vorhanden sein müssen.

(2) Der Anwender kann die App kostenfrei downloaden und nutzen.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die von der ConRoad GmbH angebotene Asphalt Connect App ist eine urheberrechtlich geschützte Entwicklung. Alle Rechte hieran stehen ausschließlich der ConRoad GmbH zu.

(2) Die ConRoad GmbH räumt dem Anwender ein – nicht ausschließliches – Nutzungsrecht an der Verwendung der empfangenden Seite der implementierten Schnittstelle und der Asphalt Connect App ein, wobei der Nutzer keinen Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes erhält.

(3) Die Asphalt Connect App darf vom Anwender lediglich genutzt, nicht aber anderweitig (Bearbeitung, Verbreitung, Vermarktung, Dekompilierung, Nachbau u.a.) verwertet werden.

§4 Datenschutz

(1) Die ConRoad GmbH kann über die Asphalt Connect App keinen Zugang zu den übertragenen und in der Asphalt Connect App angezeigten Daten erhalten. Ebenso ist es technisch ausgeschlossen, dass die ConRoad GmbH durch die Nutzung der Asphalt Connect App Zugang zu den Daten erhält, die in den eingesetzten Vorsystemen liegen.

(2) Personenbezogene Daten werden durch die Asphalt Connect App nicht verarbeitet.

(3) Sollten im Rahmen der Asphalt Connect App Anwendung Daten durch den Nutzer an die ConRoad GmbH übermittelt werden, beispielsweise im Rahmen des Support, der Kontaktaufnahme oder Schulung, so wird die ConRoad GmbH in keinem Fall Daten des Kunden an Dritte weiter geben, ausgenommen davon sind Situationen wenn gesetzliche Bestimmungen oder richterliche Beschlüsse dies erfordern.

(4) Die Datenübertragung zur Asphalt Connect App erfolgt erst nach Freischaltung und durch entsprechende Konfiguration des Bauunternehmens in seinen eingesetzten Systemen. Eine versehentliche Datenübertragung ist dadurch ausgeschlossen.

§ 5 Haftung & Gewährleistung

(1) Das Produkthaftungsgesetz findet bei Software und Apps keine Anwendung, weshalb es auch bei der Asphalt Connect App keine Anwendung findet.

(2) Bei der App handelt es sich um einen lauffähigen Prototypen. Trotz sorgfältigster Qualitätskontrollen können Fehler in der App nicht ausgeschlossen werden. Die ConRoad GmbH ist bemüht, diese Fehler schnell zu korrigieren und die App stetig weiter zu entwickeln.

(3) Die Nutzung der Asphalt Connect App erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

(4) Die Haftung wird auf das Minimum des rechtlich zulässigen Maßes beschränkt. Nach Kenntnis der ConRoad GmbH entspricht dies einer Einschränkung der Haftung auf lediglich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(5) Die Gewährleistung wird auf das Minimum des rechtlich zulässigen Maßes beschränkt. Nach Kenntnis der ConRoad GmbH entspricht dies einer Einschränkung der Gewährleistung auf arglistig verschwiegenen Mängel.

§ 6 Gerichtsstand u. anzuwendendes Recht

(1) Als Gerichtsstand wird das für die ConRoad GmbH örtlich zuständige Amtsgericht Pforzheim bzw. das Landgericht Karlsruhe vereinbart.

(2) Für Auseinandersetzungen aus der vorliegenden Nutzungsbedingung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 sowie der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

(3) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie Vereinbarungen über dessen Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.